Liebe TSV Mitglieder,
in den letzten Tagen wurden durch die Bayerische Staatsregierung erste Lockerungen der seit Ende November 2020 geltenden Regelungen beschlossen.
Es erreichten uns bereits die ersten Anfragen zur Öffnung des Vereinsgeländes und Wiederaufnahme des Sportbetriebes.
Die Öffnung des Sportgeländes ob für Freizeit- oder Mannschaftssport richtet sich ausschließlich nach den Regelungen des bayerischen Innenministeriums und ist in der
„11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ geregelt.
Die jeweils aktuellen Richtlinien sind hier einsehbar und werden regelmäßig aktualisiert:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php#Sport
(bei Bedarf durchscrollen bis "SPORT")
Aktuell ist der Betrieb von Sportstätten (inklusive Bolzplätze) und Hallen immer noch untersagt. Es gibt keinerlei Ermessensspielraum für uns als Verein.
Derzeit ist eine Öffnung von Sporteinrichtungen noch nicht absehbar. Wir werden es euch aber umgehend mitteilen, sobald eine Änderung VERLÄSSLICH absehbar ist.
Eine Freigabe der Wartenberger Hallen für den Vereinssport hängt zusätzlich zu den Bestimmungen der Bayerischen Staatsregierung, von der Marktgemeinde Wartenberg und dem Schulverband als Hauptnutzer ab. Auch hierzu haben wir aktuell keine neuen Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
TSV Wartenberg
Thomas Reischl 1.Vorsitzender